Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Franz Pospischil Nachf. OHG.
1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen
auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte
als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch
uns als geschlossen. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 2Tage ab Zugang des
Angebots gebunden.
3. Kostenvoranschläge:
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen
werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer
den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine
gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts
anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses
Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge,
Internet Präsentationen , Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere
die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers ansonst eine
Pönale in Rechnung gestellt wird.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichem
Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand unter Vorlage der entsprechenden Belege in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind ab
Rechnungseingang zu bezahlen. Auch jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden mit unseren Werkpreis in Rechnung gestellt.
Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde verrechnet. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie
jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend
anzupassen. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls 2 Monate gültig.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle
wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Befindet sich der Vertragspartner in
Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 4,00 pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 30% des Rechnungsbetrages
als vereinbart.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Erfüllungsort ist Lützowgasse 12 - 14, A-1140 Wien/ Österreich
6. Zahlung
Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/ Werklohns bereits bei Vertragsabschluß.
Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung
anerkannt. Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist
erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später
zu erbringenden Zahlungen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Selbst bei unverschuldetem
Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 14 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden
Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im
speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Rechtsanwaltes oder des Inkassoinstitut zu ersetzen, die sich beim Inkassoinstitut
aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger
das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 11,00 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 4,00 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere
auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen,
unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
7. Lieferung:
Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Käufer/Werkbesteller bei Verzug des Verkäufers/ Werkerstellers ohne weitere Nachfristsetzung
durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von 2Tagen zu erfolgen hat. Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer
Stornogebühr (eines Reugeldes) von 30% des Kaufpreises/ Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist- oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt. Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich
durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, einer Misslungenen Reparatur oder bei Verzug der Reparatur
besteht je nach der Art des Mangels der Anspruch auf Wandlung bzw. Preisminderung. Die Behebung kann nach unserer Wahl jedenfalls auch durch Austausch
der mangelhaften Sache in angemessener Frist erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen auf
Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, wobei letztere mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Vertragspartner übergeht. Die Wahl der
Versandart bleibt uns überlassen, ohne das wir für unsere Auswahl eine Haftung zu tragen haben. Besondere Versandarten sind nach Vereinbarung mit
uns möglich und werden die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert Verrechnet. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des
Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine
Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder
Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Vorliegen
eines Mangels berechtigt den Käufer (Auftraggeber) nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer
(Auftragnehmer) vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche
Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 3 Jahre.
8. Schadensersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte
zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
9. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Eine Aufrechnung
gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist aus- geschlossen. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
10. Gewährleistung
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer
Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
11. Rücktrittsrecht
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der gesetzlichen
Rücktrittsfrist zurücktreten. Es genügt , wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt
7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim
Verbraucher. Es besteht kein Rücktrittsrecht bei Waren die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Tritt der Verbraucher in Ausübung seines Rücktrittrechtes vom
Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten, sowie der Verbraucher die empfangene Leistungen
zurückzustellen und dem Unternehmen ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine
damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistung in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein
nicht als Wertminderung anzusehen. An Kosten werden den Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt und wird diesbezüglich
auf Punkt 12 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.
12. Warenrücknahme
Jede Rücksendung von Waren (sei es in Ausübung eines Rücktrittsrechtes oder wegen Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen oder aus
anderem Grund) sind aus zwingenden organisatorischen Gründen ausschließlich frei Haus an uns zu senden.
13. Rechtswahl, Gerichtstandvereinbarung
Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis mit unseren Kunden ist ausdrücklich nur österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN
Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist bei sonstiger Unwirksamkeit von Erklärungen Deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesen
Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des am Sitz der Firma Franz Pospischil Nfg. OHG in Lützowgasse
12 - 14, A-1140 Wien, sachlich zuständige Gerichtes festgelegt.



